Lohnbuchhaltung

Im Bereich der Lohnverrechnung steht unseren Mandanten unsere hauseigene Lohnbuchhaltung mit mehreren geprüften Lohnbuchhalterinnen zur Verfügung. Unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen übernehmen die komplette Bearbeitung der Lohnagende des Mandanten und erledigen sämtliche Formalitäten in Zusammenhang mit Arbeitsverträgen, Einstellung und Ausscheiden von Mitarbeitern, Lohnberechnung, Lohnsteuer und Sozial- und Krankenversicherung.

Auch in diesem Segment bieten wir die Bevollmächtigung unserer Mitarbeiterinnen an, die dann selbst den Kontakt mit den Finanzämtern, Krankenkassen und der Sozialversicherungsverwaltung sicherstellen und auch sämtliche Formalitäten bezüglich  Statistik, Arbeitsämtern usw. erledigen.  

Die Lohnbuchhaltung kann auch um einen Teil der Personalistik erweitert werden, z.B. um Hilfestellung bei der Abfassung von Arbeitsverträgen, Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen, Besorgung von Arbeitsgenehmigungen für Ausländer und der Formulare für die Sozialversicherung ausländischer Mitarbeiter usw.

Zu unseren Leistungen im Bereich der Lohnbuchhaltung gehören insbesondere:

  • Komplette Übernahme der Lohnbuchhaltung in die Buchführungssoftware HELIOS Orange bei PROXY, a.s.,
  • Anmeldung der Mitarbeiter bei Sozialversicherung, Krankenkassen usw.,
  • Abmeldung von Mitarbeitern bei deren Ausscheiden,
  • Lohnverrechnung mit allen zusammenhängenden Leistungen,
  • Erstellen verschiedener Reportings und Aufstellungen für den Mandanten (Übersichten über  Personalkosten, Urlaube, Zuschüsse zu Lebens- und Pensionsversicherung, Personalleistungen usw.),
  • ausfüllen obligater Statistikformulare,
  • Ausstellen von Lohnstreifen unter Beachtung des Datenschutzes, Übersendung ihrer elektronischen Version in  einem besonderen Sicherheitsmodus,
  • auf Wunsch bieten wir zur besonderen Geheimhaltung von Gehaltssummen die Überweisung aller Zahlungen von einem speziellen Bankkonto der PROXY, a.s. an,
  • Vorbereitung von Überweisungsaufträgen für Banken,
  • Lohnsteuerjahresabrechnungen und Evidenzblätter,
  • Spezielle Beratung bei Wirtschaftsprüfungen im Lohnbereich,
  • Laufende Beratung im Lohnverrechnungsbereich,
  • Beratung in arbeitrechtlichen Fragen (in Zusammenarbeit mit einer kooperierenden Anwaltskanzlei).